Verpackungsverordnung:

Ab dem 1. Januar 2009 sind sämtliche Verkaufsverpackungen bei einem flächendeckenden Entsorgungssystem zu lizensieren. Ich als gewerblicher Verkäufer bin dazu verpflichtet, den Nachweis über eine entsprechende Anmeldung zu erbringen.

Meine in Umlauf gebrachten Verpackungen, Klebebänder usw. sind durch mich lizensiert worden. Die deutsche Verpackungsverordnung verpflichtet mich, dafür Sorge zu tragen, dass die von uns eingesetzten Verpackungen nach dem Gebrauch recycelt werden. Ich habe einen kompetenten Partner gefunden:

Fa.Bähr GmbH. & Co.KG in Bremen.

Sie haben als Verbraucher natürlich auch die Möglichkeit, die Verpackung in die Altpapiersammlung zu geben. Notwendige Klebebänder, Etiketten und der geringe Folienanteil, stören den Recycling-Prozess nicht.

Verpackungsverordnung

Unser verpackungsrechtlicher Bevollmächtigte in Österreich ist die Firma activate by Reclay

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Helmut Schoddel

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